, Wägli Thomas

Waldbrandgefahr- Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Bitte klicke hier für weitere Informationen. Es ist deshalb auch bei der Feuerstelle beim Blockhaus im Hurstmoos verboten, Feuer zu entfachen.

Der Kanton Bern informiert über grosse Trockenheit.
Aufgrund der Trockenheit herrscht grosse Waldbrandgefahr.
Deshalb gilt in weiten Teilen des Kantons seit dem 9.07.2026 und bis auf weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Im betroffenen Gebiet herrscht Waldbrandgefahr.
Dieses Verbot selbstverständlich auch für unsere Feuerstelle beim Blockhaus im Hurstmoos (Mösli)

Weitere Informationen:
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=545c0bfb-2830-4ec6-bb2a-882212f73c6e
https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html
https://www.naturgefahren.ch/home/umgang-mit-naturgefahren/waldbrand.html#vor-waldbrand